UNSERE AGB

Die neuesten Regeln der VOB Teil B und C gelten als vereinbart. An Angebote halten wir uns 8 Wochen gebunden. Bei Angabe von Einheitspreisen erfolgt die Abrechnung nach Aufmaß. Zusätzliche Arbeiten werden nur nach Absprache mit dem Auftraggeber ausgeführt und über diesen abgerechnet. Der Arbeitsraum für den Gerüstbauer ist von jeglichen beweglichen Teilen freizuräumen. Buschwerk und Bäume sind so zurückzuschneiden, dass die Arbeiten ungehindert ausgeführt werden können. Für mechanische Beschädigungen an sämtlichen Dachhäufen bei erforderlicher Gerüststellung auf Dächer jeglicher Art wird keine Haftung übernommen. Während der Standzeit kann es zu Störungen beim TV-Empfang kommen, eine Justierung während der und nach den Gerüstarbeiten liegt nicht in unserem Leistungsumfang. Die Ausführung von konstruktiven Veränderungen am Gerüst ist nur durch den Gerüstbauer erlaubt. Für die Nutzung von öffentlichen Flächen bedarf es einer amtlichen Genehmigung. Die Kosten dafür trägt der Auftraggeber. Kann der Sicherheitsabstand zwischen Gerüst und einer nicht isolierten Freileitung nicht eingehalten werden, ist diese durch den EnergieDienst zu isolieren. Die Kosten trägt der Auftraggeber. Die Grundvorhaltezeit der Gerüste beträgt 4 Wochen. Für jede weitere Woche fällt eine Miete von 5% an. Nach Fertigstellung des Gerüstes werden 70% der Auftragssumme in Rechnung gestellt, die restlichen 30% nach Abbau der Gerüste. Nach Beendigung Ihrer Arbeiten ist das Gerüst freizumelden, dass dann innerhalb von 3 Arbeitstagen abgebaut wird. Es ist darauf zu achten, dass die Gerüste von jeglichen Baumaterialien, Werkzeugen und Bauschutt freigeräumt sind. Der Gerichtsstand Lörrach gilt als vereinbart.
Wir sichern Ihnen eine fachgerechte und pünktliche Ausführung aller an uns erteilten Aufträge zu.